Online buchen
Um die vielen Anfragen einfacher und schneller bearbeiten zu können, haben wir die Reservation online gestellt. Drücke auf "Jetzt buchen" und schon findest Du übersichtlich die angefragten Daten in Hellrosa und die bereits reservierten Daten in Dunkelrosa. Alle noch freien Daten sind weiss und können mit dem Formular gebucht werden.
Für die administrative Bearbeitung müssen zwischen Ihrer Anfrage und Ihrem Wunschtermin mindestens 4 Arbeitstage liegen.
Benützungsgebühren
Für die Benützung des Forsthauses sind folgende Gebühren zu entrichten:
- für auswärtige Mieter CHF 290.00
- für ortsansässige Mieter CHF 230.00
- Alternative:
Nur Aussenplatz (Grillstelle, inkl. WC-Anlage) CHF 50.00
In der Benützungsgebühr des Forsthauses sind enthalten:
- Benützung des Partyraums, der Küche, der WC-Anlage sowie des Aussenplatzes.
- Benützung der Kücheneinrichtungen, Geschirr, Gläser, usw.
- Verbrauch von Strom, Wasser und Holz
In den Benützungsgebühr nicht enthalten sind:
Dienstleistungen des Abwarts wie Reinigen der Räume (Pauschal Fr. 50,-) oder Reinigung übermässiger Verschmutzung, Materialverlust, u.ä.
Die Benützungsgebühr wird 1 Woche nach Reservationsbestätigung verrechnet.
Zusätzliche Kosten, welche in den Benützungsgebühren nicht enthalten sind, müssen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei einer Annullierung werden folgende Gebühren verrechnet:
Stornierungsgebühren
- Stornierung innerhalb 5 Arbeitstagen nach Reservationsbestätigung kann kostenlos erfolgen.
- Danach fällt eine Stornierungsgebühr an von CHF 100.00
- Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Wochen
vor dem Anlass ist die volle Benützungsgebühr zu bezahlen.
Sorgfaltspflicht
Zu Räumlichkeiten und Mobiliar ist Sorge zu tragen. Nach der Benützung reinigt der Mieter :
- sämtliche Hausräume und die Umgebung des Forsthauses
- Tische, Kücheneinrichtungen, Geschirr, Gläser, usw.
- WC-Anlagen
- Aussenplatz.
Das Rauchen im Forsthaus ist nicht gestattet. Es dürfen keine Stühle und Tische ins Freie getragen werden. Das Holzspalten ist im Innern des Forsthauses verboten. Der Waldbestand und die Aussenanlage sind in jeder Beziehung zu schonen. In der Umgebung (ausser bei den Feuerstellen) dürfen keine Feuer entfacht werden. Das Feuern ist nur mit Holz oder Holzkohle erlaubt. Es darf kein Abfall verbrannt werden. Es dürfen keine Nägel und Reissnägel in die Wände geschlagen werden. Vor Verlassen des Forsthauses sind die Fensterläden zu verriegeln und die Türen zu schliessen. Der Mieter hat zu kontrollieren, ob alle Lichter, die Abwaschmaschine und der Kochherd ausgeschaltet sind. Die Feuerstellen im Freien müssen gelöscht werden. Gegenstände wie Nagelstöcke und dergleichen sind fachgerecht zu entsorgen und dürfen nicht im Wald hinterlassen werden.
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Waldgesetzes und der entsprechenden Waldverordnung. Veranstaltungen mit Verwendung technischer Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen sind nicht gestattet. Feuerwerke und Knallkörper sind im Wald verboten.