Online buchen

Um die vielen Anfragen einfacher und schneller bearbeiten zu können, haben wir die Reservation online gestellt. Drücke auf "Jetzt buchen" und schon findest Du übersichtlich die angefragten Daten in Hellrosa und die bereits reservierten Daten in Dunkelrosa. Alle noch freien Daten sind weiss und können mit dem Formular gebucht werden. 

Für die administrative Bearbeitung müssen zwischen Ihrer Anfrage und Ihrem Wunschtermin mindestens 4 Arbeitstage  liegen.

Benutzungsgebühren


Für die Benutzung des Forsthauses sind folgende Gebühren zu entrichten:

  • für auswärtige Mieter         CHF 290.00 
  • für ortsansässige Mieter    CHF 230.00          
  • Nur die Aussenanlagen inkl. WC-Anlage  CHF  50.00
  • Zusätzlicher Korb Brennholz CHF 10.00


In den Benutzungsgebühren sind enthalten: 

  • Benutzung  des Hauptraums, der Küche und der WC-Anlagen.
  • Benutzung der Kücheneinrichtungen, Geschirr, Gläser, usw. 
  • Verbrauch von Strom, Wasser und Holz

 
In den Benutzungsgebühr nicht enthalten sind: 
Dienstleistungen des Abwarts, wie  das  Vorheizen, das Reinigen der Räume  oder der Umgebung, usw. 
Wird der Abwart ausser zur Übergabe  und Abnahme des Forsthauses sowie 
der Kontrolle von benutzten Räumen und Gegenständen zu weiteren Leistungen  beansprucht, so hat er Anrecht auf  eine zusätzliche Entschädigung gemäss Mehraufwand. 
Die Benutzungsgebühren werden bei Reservation des Forsthauses zur Zahlung  fällig. Zusätzliche Kosten, welche in den Benutzungsgebühren nicht enthalten sind, müssen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei einer Annullierung werden folgende  Gebühren verrechnet: 

  • Annullierung  8 Wochen vor dem Anlass                       Fr.   50.00
  • Annullierung  6 Wochen vor dem Anlass                       Fr. 100.00
  • Annullierung weniger als 2 Wochen vor dem Anlass voller Preis 


Sorgfaltspflicht

Zu Räumlichkeiten und Mobiliar ist Sorge  zu tragen. Nach der Benützung reinigt der Mieter :

  • sämtliche Hausräume und die Umgebung des Forsthauses
  • Tische, Kücheneinrichtungen,  Geschirr, Gläser, usw.
  • WC-Anlagen
  • Aussenplatz. 

Das Rauchen im Forsthaus ist nicht gestattet. Es dürfen keine Stühle und Tische ins Freie getragen werden. Das Holzspalten ist im Innern des Forsthauses verboten. Der Waldbestand und die Aussenanlage sind in jeder Beziehung zu schonen. In der Umgebung (ausser bei den Feuerstellen) dürfen keine Feuer entfacht werden. Das Feuern ist nur mit Holz oder Holzkohle erlaubt. Es darf kein Abfall verbrannt werden. Es dürfen keine Nägel und Reissnägel in die Wände  geschlagen werden. Vor Verlassen des Forsthauses sind die Fensterläden zu verriegeln und die Türen zu schliessen. Der Mieter hat zu kontrollieren, ob alle  Lichter, die Abwaschmaschine und der Kochherd ausgeschaltet sind. Die  Feuerstellen im Freien müssen gelöscht werden. Gegenstände wie Finnenkerzen, Nagelstöcke und dergleichen sind fachgerecht zu entsorgen und dürfen nicht im Wald hinterlassen werden. 
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Waldgesetzes und der entsprechenden Waldverordnung. Veranstaltungen mit Verwendung  technischer Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen sind nicht gestattet. Feuerwerke und  Knallkörper sind im  Wald verboten.