Online buchen

Um die vielen Anfragen einfacher und schneller bearbeiten zu können, haben wir die Reservation online gestellt. Drücke auf "Jetzt buchen" und schon findest Du übersichtlich die angefragten Daten in Hellrosa und die bereits reservierten Daten in Dunkelrosa. Alle noch freien Daten sind weiss und können mit dem Formular gebucht werden. 

Für die administrative Bearbeitung müssen zwischen Ihrer Anfrage und Ihrem Wunschtermin mindestens 4 Arbeitstage  liegen.

Benützungsgebühren


Für die Benützung des Forsthauses sind folgende Gebühren zu entrichten:

  • für auswärtige Mieter         CHF 290.00 
  • für ortsansässige Mieter    CHF 230.00    

      

  • Alternative:

       Nur Aussenplatz (Grillstelle, inkl. WC-Anlage)    CHF  50.00



In der Benützungsgebühr des Forsthauses sind enthalten: 

  • Benützung  des Partyraums, der Küche, der WC-Anlage sowie des Aussenplatzes.
  • Benützung der Kücheneinrichtungen, Geschirr, Gläser, usw. 
  • Verbrauch von Strom, Wasser und Holz

 
In den Benützungsgebühr nicht enthalten sind: 
Dienstleistungen des Abwarts wie Reinigen der Räume (Pauschal Fr. 50,-) oder Reinigung übermässiger Verschmutzung, Materialverlust, u.ä. 
 
Die Benützungsgebühr wird 1 Woche nach Reservationsbestätigung verrechnet. 
Zusätzliche Kosten, welche in den Benützungsgebühren nicht enthalten sind, müssen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei einer Annullierung werden folgende  Gebühren verrechnet: 

 

Stornierungsgebühren 


  • Stornierung innerhalb 5 Arbeitstagen nach Reservationsbestätigung kann kostenlos erfolgen.
  • Danach fällt eine Stornierungsgebühr an von             CHF 100.00
  • Erfolgt die Stornierung weniger als 4 Wochen 

        vor dem Anlass ist die volle Benützungsgebühr zu bezahlen.


Sorgfaltspflicht

Zu Räumlichkeiten und Mobiliar ist Sorge  zu tragen. Nach der Benützung reinigt der Mieter :

  • sämtliche Hausräume und die Umgebung des Forsthauses
  • Tische, Kücheneinrichtungen,  Geschirr, Gläser, usw.
  • WC-Anlagen
  • Aussenplatz. 

Das Rauchen im Forsthaus ist nicht gestattet. Es dürfen keine Stühle und Tische ins Freie getragen werden. Das Holzspalten ist im Innern des Forsthauses verboten. Der Waldbestand und die Aussenanlage sind in jeder Beziehung zu schonen. In der Umgebung (ausser bei den Feuerstellen) dürfen keine Feuer entfacht werden. Das Feuern ist nur mit Holz oder Holzkohle erlaubt. Es darf kein Abfall verbrannt werden. Es dürfen keine Nägel und Reissnägel in die Wände  geschlagen werden. Vor Verlassen des Forsthauses sind die Fensterläden zu verriegeln und die Türen zu schliessen. Der Mieter hat zu kontrollieren, ob alle  Lichter, die Abwaschmaschine und der Kochherd ausgeschaltet sind. Die  Feuerstellen im Freien müssen gelöscht werden. Gegenstände wie Nagelstöcke und dergleichen sind fachgerecht zu entsorgen und dürfen nicht im Wald hinterlassen werden. 
Es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Waldgesetzes und der entsprechenden Waldverordnung. Veranstaltungen mit Verwendung  technischer Hilfsmittel wie Licht- oder Verstärkeranlagen sind nicht gestattet. Feuerwerke und  Knallkörper sind im  Wald verboten.